Weshalb erhebt die Freie Waldorfschule Augsburg Schulgeld?
Unsere Schule ist zwar eine staatlich genehmigte Privatschule, dennoch deckt die öffentliche Hand lediglich einen Teil der Gesamtkosten. Die Schule muss deshalb Elternbeiträge erheben, um eine ausreichende und solide Finanzierung des Schulbetriebes zu gewährleisten.
Wofür wird das Schulgeld verwendet?
Mit den bezahlten Schulbeiträgen wird sowohl der Betriebshaushalt ausgeglichen als auch den Verpflichtungen im Rahmen des Investitionshaushaltes und der Zukunftsvorsorge entsprochen. Die Elternbeiträge sollen auch Zusatzangebote ermöglichen, welche dem waldorfpädagogischen Ansatz unserer Schule gerecht werden.
Wie wird das Schulgeld festgelegt?
Die Gesamtsumme des Schulgelds soll durch eine möglichst gerechte Verteilung der Last – entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Elternhäuser – erbracht werden. Kein Kind darf aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Elternhauses vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Diesem Grundsatz entsprechend basiert die Beitragserhebung auf der Höhe des Familieneinkommens und auf einer eigenverantwortlichen Selbsteinschätzung der Beitragshöhe. Die pädagogischen Bemühungen an unseren Einrichtungen sind unabhängig von der Höhe einzelner Elternbeitragszahlungen.
Wie geschieht die Selbsteinschätzung?
Die Ermittlung der Höhe des Schulgeldbetrages wird von den einzelnen Schülerhaushalten in eigenverantwortlicher Selbsteinschätzung unter Vorgabe eines Referenzwerts vorgenommen.
Um diesen Prozess der Selbsteinschätzung auf eine der Schulgemeinschaft gegenüber verantwortliche Basis zu stellen und den Eltern ihre Verantwortung für den Betrieb der Schule vor diesem Hintergrund deutlich zu machen, besucht der/die Geschäftsführer*in und eine Vorstandsdelegation den letzten Elternabend jeder Klasse gegen Ende jedes Schuljahres – also ungefähr im Zeitraum zwischen April und Juni. Ebenso wird mit dem ersten Elternabend der neuen 1. Klasse verfahren, der gewöhnlich im Juli vor Schulbeginn der Erstklässler stattfindet.
Dabei wird die finanzielle Situation der Schule samt geplanter investiver Maßnahmen dargestellt und daraus abgeleitet eine sog. Referenzkurve. Sie stellt den Schulgeldbedarf der Schule abhängig vom Haushaltseinkommen des Elternhaushalts dar. Direkt nach jedem dieser Elternabende wird allen Eltern der jeweiligen Klasse diese Referenzkurve und eine Ergänzung zum Schulvertrag zugeschickt, in der sie schriftlich eine Anpassung ihres individuellen Schulgeldbeitrags vornehmen. Diese wird dann zum 1. September des Jahres gültig. Dies bedarf keiner Offenlegung des Haushaltseinkommens. Jede Familie nimmt basierend auf der Referenzkurve in Eigenverantwortung die Festlegung des Schulgeldbetrags vor.
Welche weiteren Kosten kommen darüber hinaus auf Sie zu?
- Aufnahmegebühr: Die Schule erhebt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 370 Euro, die mit Unterzeichnung des Schulvertrags fällig wird.
- Darlehen: Beim Eintritt in die Schule wird einmaliges Darlehen in Höhe von EUR 2.000 erhoben. Bei Schulaustritt Ihres Kindes wird das Darlehen unverzinst an Sie zurückgezahlt (oder Sie können es als Spende bei der Schule belassen).
Materialgeld: Für die für den Unterricht benötigten Materialien wird ein Materialgeld in Höhe von 20 EUR pro Monat und Kind erhoben. Darin enthalten sind auch Flöten und Eurythmiekleider. Einzig Klassenfahrten und Geschenke müssen selber bezahlt werden. Das Materialgeld ist Bestandteil des Schulgeldes und wird als solches ausgewiesen und ist damit steuerlich absetzbar.
Hier finden Sie ein paar vertiefende Informationen zum Thema Schulgeld: