Das staatliche Abitur wird als Externen-Prüfung abgelegt. Die Vorbereitung erfolgt in der 12. Klasse im Rahmen des Waldorflehrplans und in der 13. Klasse ausschließlich im Hinblick auf die Prüfungen, die Anmeldung der Prüflinge beim zuständigen Gymnasium erfolgt bis zum 1. Oktober des Prüfungsschuljahres. Wer angemeldet wird, entscheidet das Abiturkollegium aufgrund eines internen Zulassungsverfahrens, für das die Leistungen in der 12. Klasse herangezogen werden (siehe auch „Informationsblatt zur Abiturprüfung und den Zulassungsbedingungen“). Im Falle einer Nichtanmeldung durch die Freie Waldorfschule entscheidet die Abiturkonferenz auch, ob der/die Schüler*in die 12. Klasse wiederholen darf oder in die Vorbereitungsgruppe für den Realschulabschluss wechseln muss.
Der/die Schüler*in hat jedoch die Möglichkeit, sich selbständig bei der Prüfungsschule anzumelden.
Aufgrund relativ geringer Schülerzahlen im Vergleich zu staatlichen Gymnasien können wir nur zwei Prüfungsprofile (hier: I bzw. II) anbieten bestehend aus: 1., 2., 3. und 4. Fach: Deutsch/Mathematik/Englisch (I) bzw. Musik (II)/Geschichte. und 6. Fach: Biologie(I) bzw. Englisch (II)/Französisch (mündlich) und 8. Fach: Sozialkunde/Physik
Das Abitur ist bestanden, wenn a) in den Fächern 1 – 4 (Gewichtungsfaktor 11) mindestens 220 Punkte, b) in den Fächern 5 – 8 (Gewichtungsfaktor 4) mindestens 80 Punkte erreicht wurden. Das bedeutet im Schnitt in jedem Fach 5 Punkte, was einer glatten 4 entspricht. c) Außerdem müssen sowohl in den ersten 4 Fächern wie auch im zweiten Teil jeweils mindestens 5 Punkte in zwei der vier Fächer erzielt werden.
d) Schließlich darf kein Fach mit 0 Punkten abgeschlossen werden.
Zuständig für den Bereich “Abitur“ ist Frau Heidenreich.